Bank oder Finanzinstitut, das mit Händlern Verträge über die Akzeptanz von Kreditkarten abschließt. Der Acquirer zieht die Forderung des Händlers vom Karteninhaber ein und behält dafür einen Teil des Umsatzbetrages als Provision (Disagio) ein. Der übrige Teil des Umsatzes wird in vertraglich festgelegten Zeiträumen an den Händler ausgezahlt. Synonym: Karteneinreicherinstitut.
Anfrage bei der kartenausgebenden Stelle, ob eine vorgelegte Karte mit einem bestimmten Betrag belastet werden kann. Der Kartenausgeber lehnt diese Anfrage entweder ab oder bejaht sie durch Erteilung einer Genehmigungsnummer. Er belastet dann das Kreditlimit der Karte mit dem angefragten Betrag. Synonym: Genehmigungsanfrage.
Nachweis über eine ordnungsgemäße Kartentransaktion. Kann in Papier- oder elektronischer Form vorliegen. Aufbau und wesentliche Teile des Inhaltes eines Belegs sind von den Kartenorganisationen vorgeschrieben.
Zahlungstransaktion, bei der der Käufer dem Händler die Karte am Verkaufspunkt vorlegt.
Vom Kartenherausgeber an das Einreicherinstitut gesandte Transaktion, um eine vorausgehende Buchung ganz oder teilweise rückgängig zu machen. Kann bei Widerspruch des Karteninhabers entstehen.
Kartenprüfwert. Dreistelliger (MasterCard, Visa) oder vierstelliger (American Express) Wert, der auf einer Kreditkarte aufgedruckt ist und bei Mail-Order- und E-Commerce-Transaktionen als zusätzliches Sicherheitsmerkmal verwendet wird.
Provision, die ein Karteneinreicherinstitut als Entgelt für seine Dienstleistungen und die Leistungen der Kartenorganisation und des Kartenherausgebers einbehält. Wird prozentual vom Transaktionsbetrag berechnet.
Zahlungstransaktion, zu der der Händler die Kartendaten über das Internet erhält.
Zusammenfassende Bezeichnung für Mail-Order- und E-Commerce-Transaktion. Im Gegensatz zur Card-Present-Transaktion begibt sich der Käufer nicht in das Ladengeschäft des Händlers, sondern erwirbt z.B. Waren im Versandhandel.
Anfrage bei der kartenausgebenden Stelle, ob eine vorgelegte Karte mit einem bestimmten Betrag belastet werden kann. Der Kartenausgeber lehnt diese Anfrage entweder ab oder bejaht sie durch Erteilung einer Genehmigungsnummer. Er belastet dann das Kreditlimit der Karte mit dem angefragten Betrag.
Die Genehmigungsnummer wird von der kartenausgebenden Stelle für jede erfolgreich abgeschlossene Transaktion vergeben.
siehe Rückerstattung
Bank oder Finanzinstitut, das Karten für den Zahlungsverkehr herausgibt. Synonym: Kartenherausgeber.
Bank oder Finanzinstitut, das mit Händlern Verträge über die Akzeptanz von Kreditkarten abschließt. Synonym: Acquirer.
Zu einem Bankkonto kann es mehrere Bankkundenkarten (früher: ec-Karten) geben. Die Kartenfolgenummer dient der eindeutigen Unterscheidung dieser Karten, z.B. bei der Sperrung verloren oder gestohlen gemeldeter Karten.
Bank oder Finanzinstitut, das Karten für den Zahlungsverkehr herausgibt. Synonym: Issuer.
Dreistelliger (MasterCard/Visa) oder vierstelliger (American Express) Wert, der auf einer Kreditkarte aufgedruckt ist und bei E-Commerce- oder Mail-Order-Zahlungen als zusätzliches Sicherheitsmerkmal dient. CVV2/CVC2/4DBC
Unternehmen, das Rechte an Kreditkartenmarken besitzt und internationale Netzwerke zur Weiterleitung von Kreditkartennachrichten betreibt. Lizenznehmer sind Karteneinreicherinstitute und Kartenherausgeber.
Zahlungstransaktion, zu der der Händler die Kartendaten über Brief/Telefax/Telefon erhält.
Im Bereich des Zahlungsverkehrs ein Unternehmen, das ein Netz aus Terminals betreibt und überwacht. Kreditkarten-Genehmigungsanfragen werden an den jeweiligen Acquirer, Genehmigungsanfragen zu Bankkarten an die jeweilige Autorisierungszentrale weitergeleitet. Am Ende des Tages wird die Abwicklung des Zahlungsverkehrs veranlaßt.
Online-Personalisierung von Terminal-Hardware-Sicherheitsmodulen. Mit dem OPT-Verfahren können die in Händlerterminals gespeicherten Schlüssel online ausgetauscht werden. Diese Schlüssel dienen der Absicherung der Kommunikation bei electronic-cash-Transaktionen.
Synonym für Kartennummer (primary account number).
Personal Identification Number. Geheimzahl, die vom Karteninhaber bei bestimmten kartenbasierten Zahlungsarten (electronic cash, Maestro) oder beim Bezug von Bargeld aus dem Geldautomaten eingegeben werden muß.
Tastenfeld zur Eingabe und Bestätigung der PIN (Geheimzahl). Kann sich in einem von Terminal abgesetzten Gehäuse oder im selben Gehäuse befinden.
Point Of Sale. Ort und Zeit, an dem eine Verkaufstransaktion stattfindet.
Bei Kreditkarten die letzte Ziffer der Kartennummer, die aus den übrigen Ziffern nach einem einheitlichen Verfahren (LUHN-10) berechnet wird. Bei Kontonummern kann sich die Prüfziffer auch an anderer Stelle befinden, und jede Bank verwendet andere Prüfziffer-Berechnungsverfahren. Die Prüfziffer dient als Schutz gegen Lese- und Eingabefehler.
Zahlung eines Händlers an seinen Kunden, z.B. nach einer Warenreklamation oder Rücksendung der bestellten Ware.
Widerruf einer Reservierungs-, Kauf- oder Buchungstransaktion durch den Händler. Die stornierte Transaktion erscheint nicht auf der Abrechnung des Karteninhabers. Kann nur durchgeführt werden, solange die Transaktion noch nicht gebucht ist (d.h. bei Kauf- und Buchungstransaktionen nur innerhalb desselben Tages).
Gerät zur Abwicklung von Kartenzahlungen. Es gibt Terminals als Hardware-Geräte (stationär neben der Ladenkasse oder tragbar), als Softwaremodul zur Integration in Kassensysteme und als virtuelle Terminals zur Bedienung über das World Wide Web.
Die Terminal-Id ist eine eindeutige Kennzeichnung für das Terminal, das zur Auslösung der Zahlungstransaktion verwendet wurde. Sie besteht aus acht Ziffern und Buchstaben.
Jahr und Monat, bis zu dessen Ende eine Karte gültig ist. Nach Ablauf des Verfalldatums können keine Transaktionen mehr mit dieser Karte ausgeführt werden.
Identifiziert den Kartenakzeptanzvertrag, den ein Händler für die Entgegennahme von Zahlungen mit einem Karteneinreicherinstitut abgeschlossen hat. Synonym: Vertragspartnernummer.
Zentraler Kreditausschuss. Im ZKA sind die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossen. Der ZKA ist insbesondere für standardiserte Regelungen und Zulassungsvorschriften im Zahlungsverkehr zuständig.